Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

massive Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte zu Silvester 2022/23 haben deutschlandweit eine kontroverse gesellschaftliche Debatte über ein generelles Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände ausgelöst. Während sich diese Debatte zu Beginn eines jeden Jahres wiederholt, haben Menschen in unserer Gemeinde beispielsweise Angst um ihre Gebäude (insbesondere Gebäude mit Weichdächern und Reet).

Gemäß § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen / Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager.
Im Umkreis von ca. 200 Metern um diese Gebäude und Anlagen dürfen an Silvester und Neujahr keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden.

In Berkenthin sowie im Ortsteil Kählstorf gibt es einige Gebäude mit Reetdächern, auf die ich besonders hinweisen möchte, auch auf das DRK-Seniorenheim in der Meisterstraße.

Wer gegen das Verbot pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt auch ordnungswidrig und kann mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden.

Auf der Homepage der Gemeinde sind mehrere Karten veröffentlicht, auf denen rote Umkreise zu sehen sind, in denen das Abfeuern und Abbrennen von Raketen und Knallkörpern verboten ist (s. www.berkenthin.de).

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Thorn
Bürgermeister

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